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Urteil Wirksame Bedarfsklausel über Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Wirksame Bedarfsklausel über Schönheitsreparaturen
Leitsatz
Die Klausel in einem Gewerbemietvertrag, wonach Schönheitsreparaturen dann auszuführen sind, "wenn das Aussehen der Räume mehr als nur unerheblich durch den Gebrauch beeinträchtigt ist", ist wirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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