Urteil Wärmecontracting über hauseigene Heizzentrale
Schlagworte
Wärmecontracting über hauseigene Heizzentrale; Vereinbarung zur Umlage des vollen Wärmepreises; Zentralheizung; Heizstation; Fernwärme; Nahwärme; gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser; Betriebskosten; Heizkosten; Frist für Rückgabe der Mietkaution; Abrechnung; Wirtschaftlichkeitsgebot
Leitsatz
Wird Heizungswärme durch den Betreiber einer im Mietshaus befindlichen Heizungsstation geliefert, kann der Vermieter den (vollen) Wärmepreis, den der Betreiber dem Vermieter in Rechnung stellt, auf den Mieter umlegen, wenn mietvertraglich vereinbart ist, dass der Mieter die Betriebskosten gem. Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV zu tragen hat und die im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages gültige Fassung dieser Verordnung die Tragung der Kosten der Lieferung von Fernwärme vorsieht. (Leitsatz der Redaktion)
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