Urteil Wärmecontracting mit vorhandener Zentralheizung und Wirtschaftlichkeitsgebot
Schlagworte
Wärmecontracting mit vorhandener Zentralheizung und Wirtschaftlichkeitsgebot; gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser durch vermietereigene Zentralheizung; Vereinbarung über Betriebs- und Heizkosten; kalkulatorische Kosten für Instandhaltungen, Abschreibungen, Kapital und Gewinn; voller Wärmepreis; Laufzeiten von Wärmecontracting-Verträgen
Leitsatz
Bei vorliegender mietvertraglicher Vereinbarung steht es dem Vermieter zur Umlage von Heizkosten frei, ob er die Kosten des Betriebs einer im Haus befindlichen, selbst betriebenen Heizungsanlage auf die Mieter umlegt oder ob er sich eines Wärmecontractors bedient und die durch Inanspruchnahme des Wärmecontractors anfallenden Wärmekosten abrechnet. Dabei geht das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht soweit, dass der Vermieter bereits bei der Grundentscheidung, wie er die Wärmeversorgung gewährleistet, die Kosten berücksichtigen und eine Art Kostenanalyse anstellen muss, welche Art der Versorgung für den Vermieter am sparsamsten ist. (Leitsatz der Redaktion)
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