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Urteil Verspätete Betriebskostenabrechnung nach verspäteter Aufgabe zur Post
Schlagworte
Verspätete Betriebskostenabrechnung nach verspäteter Aufgabe zur Post; pflichtwidriges Handeln des beauftragten Hausverwalters; Schlechterfüllung des Dienstvertrages; Hausverwalterhaftung
Leitsatz
Der Vermieter bzw. dessen Beauftragter handelt fahrlässig, wenn er die Betriebskostenabrechnung so spät in den Postkasten einwirft, dass unsicher ist, ob die Abrechnung am Folgetag und damit rechtzeitig dem Mieter zugeht.
(Leitsatz der Redaktion)
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