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Urteil Verkehrssicherungspflicht des Vermieters
Schlagworte
Verkehrssicherungspflicht des Vermieters; Anzeigepflicht des Mieters; schadhafte Bodenplatten; Anzeige des Mangels; Mängelhaftung des Vermieters
Leitsatz
Stolpert der Mieter über Risse schadhafter Bodenplatten der gemieteten Flächen und verletzt er sich dabei, kommt eine Haftung des Vermieters nur in Betracht, wenn der Mieter den Mangel angezeigt hat.
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