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Urteil Unwirksame handschriftliche Endrenovierungsklausel
Schlagworte
Unwirksame handschriftliche Endrenovierungsklausel; Renovierungen im Treppenhaus; Summierungseffekt; unwirksame anteilige Kostentragungspflicht bei Kleinreparaturen; Kleinreparaturklausel; Instandhaltungsklausel
Leitsätze
1. Auch eine handschriftliche Endrenovierungsklausel führt dazu, dass die Verpflichtung des Mieters zu Schönheitsreparaturen überhaupt entfällt.
2. Eine Regelung, wonach Kleinreparaturen bis zum Betrag von 100 Euro vom Mieter zu tragen sind und darüber hinausgehende Beträge vom Vermieter, ist unwirksam (Verstoß gegen das Transparenzgebot).
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