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Urteil Unlautere Machenschaften durch staatlichen Notar
Schlagworte
Unlautere Machenschaften durch staatlichen Notar
Leitsatz
Die Frage, ob das Verhalten eines staatlichen Notars, der entgegen dem Willen des Verkäufers bei Teilverkäufen von Hofstellen den Vertrag so formulierte, dass der Verkäufer nicht bemerkt hatte, dass sein gesamter landwirtschaftlicher Grundbesitz den Käufern übertragen wurde, den Tatbestand von § 1 Abs. 3 VermG erfüllt, lässt sich nicht allgemein beantworten. Sie erfordert eine an den Einzelumständen orientierte Beurteilung, ob Willkür vorgelegen hatte.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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