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Urteil Sicherungsmaßnahmen für Insolvenzmasse als verbotene Eigenmacht
Schlagworte
Sicherungsmaßnahmen für Insolvenzmasse als verbotene Eigenmacht; Besitzschutzansprüche; Insolvenzverfahren; Versiegelung von Räumen; Insolvenzverwalter
Leitsatz
Besitzschutzansprüche können durch einstweiligen Rechtsschutz auch gegen einen in verbotener Eigenmacht handelnden Insolvenzverwalter verfolgt werden.
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