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Urteil Rückerstattung überzahlten Wohngeldes
Schlagworte
Rückerstattung überzahlten Wohngeldes
Leitsatz
Nehmen die Wohnungseigentümer unbenannte Zahlungen des Bauträgers (Verkäufers), die zwar nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber auf beschlossene Wirtschaftspläne erfolgen, zu Informationszwecken in die Jahresabrechnung für die betreffende Wirtschaftsperiode auf, entsteht ein Rückforderungsanspruch des Bauträgers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, weil ein Rechtsgrund für die Zahlungen nicht ersichtlich ist. (Leitsatz der Redaktion)
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