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Urteil Restitution von Mietwohngrundstücken
Schlagworte
Restitution von Mietwohngrundstücken; Kausalität zwischen Überschuldung und Enteignung; Voraussetzungen für eine Vermutung
Leitsatz
Die Annahme einer tatsächlichen Vermutung muss sich aus Erfahrungstatsachen herleiten lassen. Mit der Auslegung von Rechtssätzen lässt sich eine Erfahrungstatsache nicht begründen.
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