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Urteil Privilegierung von Windenergieanlagen
Schlagworte
Privilegierung von Windenergieanlagen
Leitsatz
Windenergieanlagen können auch nach der eigenständigen Privilegierung in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB weiterhin nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als untergeordnete Anlagen eines landwirtschaftlichen Betriebs privilegiert zulässig sein.
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