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Urteil Pflichten des Mietgaranten


Schlagworte

Pflichten des Mietgaranten; rechtssichere Ausgestaltung von Mietverträgen als Pflicht des Hausverwalters; Schadensersatz wg. Verwendung starrer Fristenregelungen bei Schönheitsreparaturen; Informationspflicht des Hausverwalters; Pflicht zum Studium einschlägiger Fachzeitschriften; Verwendung risikobehafteter Klauseln; Hausverwalterpflichten; Schadensersatz des Hausverwalters

Leitsätze

1. Zu den Nebenpflichten eines Mietgaranten.

2. Wer entgeltlich die Vermietung von Grundstücken für Dritte übernimmt, den trifft eine gesteigerte Pflicht, bei der Ausgestaltung von Mietvertragsklauseln besondere Rücksicht auf die Rechtsgüter des Dritten zu nehmen. Dazu gehört es, sich in einschlägiger Fachliteratur wie Fachzeitschriften oder einem aktuellen Handbuch über entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten zu informieren; ein zwei Jahre altes Handbuch ist nicht ausreichend.

3. Die Verwendung risikobehafteter Klauseln kann Schadensersatzansprüche auslösen (hier: Verwendung einer Schönheitsreparaturenklausel mit starren Fristen.

4. Zur Frage des Mitverschuldens des Vermieters.

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