Urteil Pflicht zur Entwurfsversendung eines Grundstückskaufvertrags an Verbraucher
Schlagworte
Pflicht zur Entwurfsversendung eines Grundstückskaufvertrags an Verbraucher; Verkürzung der Schutzfrist; Beurkundungsverbot; Grundstückskaufvertrag; Bestehen des Verbrauchers auf sofortige Beurkundung
Leitsätze
1. Ein Abweichen von der Regelfrist nach § 17 a Abs. 2 a Satz 2 Nr. 2 BeurkG kommt nur in Betracht, wenn im Einzelfall nachvollziehbare Gründe - auch unter Berücksichtigung der Schutzinteressen des Verbrauchers - es rechtfertigen, die dem Verbraucher zugedachte Schutzfrist zu verkürzen. Voraussetzung für die Nichteinhaltung der Frist ist zum einen ein sachlicher Grund für ihre Abkürzung. Zum anderen muss der vom Gesetz bezweckte Übereilungs- und Überlegungsschutz auf andere Weise als durch die Einhaltung der gesetzlichen Regelfrist gewährleistet sein.
2. Liegen diese Voraussetzungen für eine Abweichung von der regelmäßigen Wartefrist nicht vor, darf der Notar die Beurkundung auch dann nicht vornehmen, wenn der Verbraucher auf einer sofortigen Beurkundung besteht.
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