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Urteil Mietkaufvertrag, Leasing
Schlagworte
Mietkaufvertrag, Leasing
Leitsatz
Der Leasingnehmer (Mietkäufer) ist an sein Angebot auf Abschluss eines Mietkaufvertrages nicht gebunden, wenn der Lieferant dem Leasinggeber (Mietverkäufer) vorsätzlich ein davon abweichendes Angebot überbringt („Fun-Arena“).
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