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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; keine Angabe von Drittmitteln; Zinsvergünstigung nach abgelaufener öffentlicher Förderung; Kürzungsbeträge; Baukostenzuschuss; Dauer des Abzugs von Drittmitteln
Leitsatz
Drittmittel im Sinne von § 559 a BGB brauchen in einem Mieterhöhungsverlangen nach Ablauf der Förderung (Zinsvergünstigung) nicht mehr angegeben zu werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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