« zurück zur Suche

Urteil Mieterhöhung


Schlagworte

Mieterhöhung; Orientierungsmerkmale; Bad; Mietermodernisierung; Speisekammer; Elektroausstattung; Vorderhauswohnung; Heizungsmängel

Leitsätze

1. Bei einer Mieterhöhung ist hinsichtlich des Ausstattungszustandes einer Wohnung auf denjenigen bei Vertragsbeginn abzustellen. Mietermodernisierungen sind nicht zu berücksichtigen.

2. Die Einbeziehung der Speisekammer in das vom Mieter installierte Bad ändert nichts an dem vertraglichen Ausstattungszustand mit "Abstellraum". 3. Stoffummantelte Elektroleitungen stellen keine unzureichende Elektroinstallation dar.

4. Auch eine nach vorne gelegene Fünf-Zimmer-Wohnung, von der zwei Räume im Seitenflügel liegen, ist eine Wohnung im Vorderhaus.

5. Behebbare Mängel haben auf die Höhe der ortsüblichen Miete keinen Einfluss. (Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (8 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
40,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
40,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,62 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.