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Urteil Keine strafrechtliche Rehabilitierung bei Maßnahmen der Kreis- oder Landesbodenkommission
Schlagworte
Keine strafrechtliche Rehabilitierung bei Maßnahmen der Kreis- oder Landesbodenkommission
Leitsatz
Entscheidungen der Kreisbodenkommission und der Landesbodenkommission sind nicht als strafrechtliche Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 5 StrRehaG zu bewerten, so dass diese nicht im Wege der strafrechtlichen Rehabilitierung für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben werden können.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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