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Urteil Grunddienstbarkeit
Schlagworte
Grunddienstbarkeit; Ausschluss der Duldungspflicht eintragungsfähig; Überbau durch Wärmedämmung
Leitsatz
Der Eigentümer eines überbauenden Grundstücks kann im Rahmen einer Grunddienstbarkeit von der Ausübung des daraus resultierenden Duldungsrechts ausgeschlossen werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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