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Urteil Gläubigerbenachteiligung durch Entgegennahme von Mietzahlungen bei Kenntnis des Vermieters von Zahlungsproblemen des Mieters


Schlagworte

Gläubigerbenachteiligung durch Entgegennahme von Mietzahlungen bei Kenntnis des Vermieters von Zahlungsproblemen des Mieters; Insolvenzanfechtung; Rückgewähr von Mietzahlungen

Leitsatz

Weiß der Gläubiger, dass der Schuldner nicht in der Lage ist oder voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit im Wesentlichen zu erfüllen, so weiß er in der Regel auch, dass dessen Rechtshandlung die Gläubiger benachteiligt.

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