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Urteil Freistellungsverpflichtung des Verfügungsberechtigten für Grundpfandrecht für Baudarlehen bei Wertersatzverpflichtung des Berechtigten


Schlagworte

Freistellungsverpflichtung des Verfügungsberechtigten für Grundpfandrecht für Baudarlehen bei Wertersatzverpflichtung des Berechtigten

Leitsätze

a) Der Berechtigte kann in entsprechender Anwendung von § 16 Abs. 10 Satz 3 i.V.m. Abs. 5 Satz 4 VermG vollständige Befreiung von einem zur Durchführung von Baumaßnahmen eines Erwerbers auf dem Grundstück aufgenommenen Darlehen und den zu seiner Sicherung bestellten Grundpfandrechten verlangen, wenn er den Wert der Baumaßnahmen nach § 7 Abs. 3 Sätze 2, 3 GVO dem Verfügungsberechtigten zu ersetzen hat. b) Zur Freistellung verpflichtet ist in diesem Fall der Verfügungsberechtigte, nicht der Erwerber.

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