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Urteil Fortbestehende Wirksamkeit der Vertretungsmacht bei Vollmachtsurkunde


Schlagworte

Fortbestehende Wirksamkeit der Vertretungsmacht bei Vollmachtsurkunde; Schadensersatz wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung; Boarding-House; Steuerersparnismodell; finanzierter Appartementkauf

Leitsatz

a) Ist die Vollmacht des Treuhänders eines Steuersparmodells wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, kann sich der Verkäufer des Modells auch dann gegenüber dem Käufer auf den Gutglaubensschutz nach §§ 171, 172 BGB berufen, wenn er das Erwerbsmodell initiiert und konzipiert sowie den Treuhänder ausgesucht hat.

b) Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG kommt auch dann in Betracht, wenn die Haustürsituation nicht bei Vertragsabschluss, sondern nur bei dessen Anbahnung vorgelegen hat.

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