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Urteil Feststellungsklage bei behaupteter unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Feststellungsklage bei behaupteter unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen; Quotenhaftungsklausel; Quotenklausel; Abgeltungsklausel; kein allgemeines Klärungsinteresse
Leitsatz
Sind die Fristen zur Durchführung von Schönheitsreparaturen noch nicht abgelaufen, ist eine Klage des Mieters auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Schönheitsreparatur- und Quotenhaftungsklausel nicht zulässig. (Leitsatz der Redaktion)
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