« zurück zur Suche
Urteil Einigungsvertrag
Schlagworte
Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; kommunales Wohnungsvermögen; Rechtsträgerschaft; Fondsvermögen; Nutzungsvertrag; öffentliches Vermögen; Kommunalisierung; Privatisierung; Rückwirkung; Zuordnungsvorbehalt
Leitsatz
§ 1 a Abs. 4 VZOG gilt nur für Wohnungsvermögen, das am 22. Juli 1992 noch zum zuordnungsfähigen öffentlichen Vermögen gehörte. Vermögensgegenstände, die infolge einer Privatisierung ihres Eigentümers zuvor bereits aus dem öffentlichen Vermögen ausgeschieden waren, werden nur erfasst, wenn die Voraussetzungen des § 1 c VZOG vorliegen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat