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Urteil Einhaltung der Schallschutzvorschriften bei Modernisierung
Schlagworte
Einhaltung der Schallschutzvorschriften bei Modernisierung; DIN-Normen; Regeln der Technik; Mangel der Mietsache
Leitsatz
Der Vermieter muss bei Modernisierungsmaßnahmen die aktuell geltenden technischen Normen einhalten (Bestätigung von LG Berlin GE 2006, 1555).
(Leitsatz der Redaktion)
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