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Urteil Darlegungslast des Mieters für überhöhte Heizkosten
Schlagworte
Darlegungslast des Mieters für überhöhte Heizkosten; hoher Heizenergieverbrauch; Heizgewohnheiten; Unwirtschaftlichkeit; Wirtschaftlichkeitsgebot
Leitsatz
Der Mieter kann von dem Vermieter grundsätzlich keine Erklärung über den hohen Verbrauch der Heizkosten verlangen, da ein überdurchschnittlicher Verbrauch in der Regel das Resultat seiner Heizgewohnheiten ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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