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Urteil Bestreiten der Aktivlegitimation nach Teilzustimmung nicht treuwidrig
Schlagworte
Bestreiten der Aktivlegitimation nach Teilzustimmung nicht treuwidrig; Mieterhöhung durch noch nicht im Grundbuch Eingetragenen
Leitsatz
Hat der Vermieter in einem Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung der Wahrheit zuwider behauptet, er sei Vermieter, obwohl er im Grundbuch noch nicht als Eigentümer eingetragen ist, verhält sich ein Mieter, der daraufhin eine Teilzustimmung erteilt hatte, nicht treuwidrig, wenn er nunmehr die Aktivlegitimation bestreitet.
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