Urteil Beseitigungsanspruch für eingedrungene Baumwurzeln
Schlagworte
Beseitigungsanspruch für eingedrungene Baumwurzeln; Schäden durch herüber wachsende Wurzeln von Grenzbäumen; Beeinträchtigung von Eigentum; Baumschutzverordnung; Grenzabstand; Eigentumsstörung; Fällgenehmigung; Überwuchs; Nachbarrecht; Unterlassungsanspruch
Leitsätze
1. Anspruch des Grundstückseigentümers gegen seinen Nachbarn aus § 1004 BGB auf Entfernung von herüberwachsenden Wurzeln von Grenzbäumen, die bei einem direkt an der Grenze verlaufenden asphaltierten Hofweg zu Aufwölbungen und zu Brüchen und Anhebungen bei dem direkt auf der Grenze befindlichen Betonzaunsockel geführt haben.
2. Zur Mitverantwortung des beeinträchtigten Grundstückseigentümers und seiner daraus folgenden Pflicht, sich an den Kosten der Maßnahmen zur Störungsbeseitigung zu beteiligen.
(Leitsätze der Redaktion)
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