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Urteil Beleidigung des Vermieters als Kündigungsgrund
Schlagworte
Beleidigung des Vermieters als Kündigungsgrund
Leitsatz
Der Vermieter ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn er oder sein Mitarbeiter bei einer angekündigten Wohnungsbesichtigung vom Mieter mit Worten wie "Halt's Maul!", "Verschwinde!", "Ihr lügt doch!" beleidigt und alsdann aus der Wohnung verwiesen wird.
(Leitsatz der Redaktion)
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