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Urteil Ausschluss der Rückübertragung wegen Veränderung der Zweckentfremdung
Schlagworte
Ausschluss der Rückübertragung wegen Veränderung der Zweckentfremdung
Leitsatz
Eine kurzzeitige Unterbrechung des "normalen" Lehrbetriebs durch die "Wendewirren" im September 1990 ändert, sofern keine Anhaltspunkte auf ein Aufgeben der bisherigen Nutzung ersichtlich sind, an dem Fortbestehen der Zweckbestimmung des Gebäudes i.S.d. § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG zum Stichtag nichts.
(Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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