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Urteil Anzeigepflicht als Obliegenheit
Schlagworte
Anzeigepflicht als Obliegenheit; Kenntnis vom Versicherungsfall und Anzeigepflicht; Oblegenheit zur Schadensanzeige
Leitsatz
Zur Abgrenzung positiver Kenntnis des Versicherungsfalles vom bloßen Kennenmüssen im Rahmen einer den Versicherungsnehmer treffenden Obliegenheit, bei Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer den Schaden anzuzeigen (hier § 20 Ziff. 1 lit. a und lit. e VGB 88).
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