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Urteil Anwendung des VerkFlBerG auf restituierte Grundstücke
Schlagworte
Anwendung des VerkFlBerG auf restituierte Grundstücke; Erwerbsrecht; Verkehrsfläche; Bürgersteig; Vorgartenfläche; Besitzmoratorium
Leitsatz
Dem sachlichen Anwendungsbereich des VerkFIBerG unterfallen auch Flächen, die nach einer Enteignung in der DDR für Verkehrszwecke in Anspruch genommen, aber im Wege der Restitution nach dem Vermögensgesetz zurückübereignet worden sind.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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