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Urteil Anrechnung von Drittmitteln bei Mieterhöhung
Schlagworte
Anrechnung von Drittmitteln bei Mieterhöhung; Kürzungsbeträge; Mieterhöhungsverlangen; zinsverbilligter Kredit für Modernisierungskosten; Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau; KfW-Darlehen; öffentlichen Fördergelder; Umschuldung
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen ist dann formell unwirksam, wenn nicht angegeben ist, ob und welche öffentlichen Fördergelder geflossen sind. Die Frage, ob dann eine Anrechnung dieser Gelder zu erfolgen hat, ist eine Frage der Begründetheit des Mieterhöhungsverlangens.
(Leitsatz der Redaktion)
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