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Urteil Aktivlegitimation


Schlagworte

Aktivlegitimation; Vermieterwechsel; Grundstücksübereignung unter Nießbrauchsvorbehalt; Betriebskostenumlage; Wasserkosten; Umlagemaßstab; Verwirkung; Nebenkostenforderung

Leitsätze

1. Bei einer Grundstücksübereignung unter Vorbehalt des Nießbrauchs für den Veräußerer kommt es nicht zu einem Vermieterwechsel.

2. Unterlässt der Vermieter ohne ein entsprechendes Verlangen des Mieters den vertraglich vorgesehenen Einbau eines Wasserzählers, so kann er die Wasserkosten nach billigem Ermessen den Mieteinheiten entsprechend auf die Mieter umlegen.

3. Der Verzicht auf oder die Verwirkung von Nebenkostenforderungen ist nur anzunehmen, wenn ein unzweideutiges Verhalten des Vermieters auf eine Abstandnahme von den Forderungen schließen lässt.

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