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Urteil Abriss und Verlegung eines Müllplatzes als bauliche Veränderung
Schlagworte
Abriss und Verlegung eines Müllplatzes als bauliche Veränderung; wesentlichen Beeinträchtigung einzelner Wohnungseigentümer; Geruchs- und Lärmbelästigungen; Mehrheitsbeschluss
Leitsatz
Der Abriss eines alten Müllplatzes und dessen Errichtung an anderer Stelle können eine unzulässige bauliche Veränderung darstellen, wenn sie zur wesentlichen Beeinträchtigung einzelner Wohnungseigentümer am vorgesehenen neuen Ort führen.
(Leitsatz der Redaktion)
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