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Urteil Abgrenzung zwischen verhüllter Obliegenheit und Risikobegrenzung
Schlagworte
Abgrenzung zwischen verhüllter Obliegenheit und Risikobegrenzung; Hausratversicherung; Fahrraddiebstahl; Nachtklausel; Abstellen in gemeinsamem Abstellraum
Leitsatz
Eine Klausel in der Hausratversicherung, wonach sich der Versicherungsschutz für Fahrräder auch auf Schäden durch Diebstahl erstreckt, wenn der Diebstahl nachweislich zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinsamen Fahrradabstellraum befand, beschreibt eine Risikobegrenzung.
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