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Urteil Privilegierung eines einzelnen Wohnungseigentümers durch bauliche Veränderung


Schlagworte

Privilegierung eines einzelnen Wohnungseigentümers durch bauliche Veränderung

Leitsatz

Eine bauliche Veränderung, durch welche die Nutzungsbefugnis am betroffenen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums verändert wird, hält sich nicht an die Beschlusskompetenz, wenn sie sich in der Privilegierung eines einzelnen Wohnungseigentümers erschöpft, obwohl diesem offensichtlich kein Anspruch auf die begehrte bauliche Veränderung nach den Tatbeständen des § 20 Abs. 2 WEG zusteht.

(Leitsatz der Redaktion)

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