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Urteil Nicht bewiesener Eigenbedarf
Schlagworte
Nicht bewiesener Eigenbedarf
Leitsatz
Eine Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung ist abzuweisen, wenn die Angaben des Klägers und die Bekundungen des Zeugen zur behaupteten gegenwärtigen beengten Wohnsituation vage und den Einzelheiten widersprüchlich sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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