63 S 192/19 - Nicht bewiesener Eigenbedarf
Leitsatz:
Eine
Räumungsklage nach Eigenbedarfskündigung ist abzuweisen, wenn die Angaben des
Klägers und die Bekundungen des Zeugen zur behaupteten gegenwärtigen beengten
Wohnsituation vage und den Einzelheiten widersprüchlich sind.
(Leitsatz
der Redaktion)