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Urteil Großzügige Handhabung des Modernisierungsbegriffs im WEG
Schlagworte
Großzügige Handhabung des Modernisierungsbegriffs im WEG; Analogie zum Mietrecht; bauliche Veränderung; ordnungsmäßige Verwaltung; Schornsteinöffnung; Schornsteinfegerkosten
Leitsatz
Die von § 22 Abs. 2 Satz 1 WEG angeordnete entsprechende Heranziehung der mietrechtlichen Regelung des § 559 Abs. 1 BGB gibt Raum für eine großzügigere Handhabung des Modernisierungsbegriffes.
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