Urteil Erstmaliger Anschluss an Abwassernetz
Schlagworte
Erstmaliger Anschluss an Abwassernetz; Grundstücksentwässerung; Abwasser; Überlaufanschluss aus privaten Kleinkläranlagen; Hausanschluss; partieller Altanschluss; Baukostenzuschuss; Schmutzwasser; Niederschlagswasser; Anschluss- und Benutzungszwang; Außerbetriebnahme von Kleinkläranlagen
Leitsätze
1. Wird ein bisher über private Kleinkläranlagen mit einem an das öffentliche Abwassernetz angeschlossener Überlaufkanal für vorgeklärte Überlaufwasser entsorgtes Grundstück vollständig an das öffentlich Schmutzwassernetz angeschlossen, handelt es sich um eine Erstanschluss; auf den Reinigungsgrad des Schmutzwassers durch die bisher vorhandene Kleinkläranlage kommt es nicht an.
2. Zur Frage, wann ein erstmaliger Anschluss an das öffentliche Abwassernetz vorliegt.
(Leitsätze der Redaktion)
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