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Urteil Doktoraspirantur als berufsbezogene Ausbildung und Beruf
Schlagworte
Doktoraspirantur als berufsbezogene Ausbildung und Beruf; Aufstiegsschaden; politische Verfolgung; Beweiserleichterung; berufliche Diskriminierung; Nachweis
Leitsatz
Die erzwungene vorzeitige Beendigung einer planmäßigen Doktoraspirantur an einer Universität oder Hochschule der DDR ist ein Eingriff sowohl in den Beruf des Aspiranten als auch in die berufsbezogene Ausbildung zum Forscher der gewählten Fachrichtung.
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