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Urteil Wirksamkeit einer Vormietklausel
Schlagworte
Wirksamkeit einer Vormietklausel
Leitsatz
Die formularmäßige Vereinbarung einer Vormietklausel in einem vom Mieter gestellten (Geschäftsraum-) Mietvertrag muss den AGB-rechtlichen Anforderungen der §§ 305c, 307 BGB genügen.
(Leitsatz der Redaktion)
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