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Suchergebnis Urteilssuche (4 Urteile)
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13 U 215/19 - Wirksamkeit einer VormietklauselLeitsatz: Die formularmäßige Vereinbarung einer Vormietklausel in einem vom Mieter gestellten (Geschäftsraum-) Mietvertrag muss den AGB-rechtlichen Anforderungen der §§ 305c, 307 BGB genügen. (Leitsatz der Redaktion)OLG Stuttgart07.11.2019
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IX ZR 140/19 - Unwirksamkeit der Gebührenvereinbarung, unangemessen hohes RechtsanwaltshonorarUrteil: ...RVG, wonach u. a. das Gericht vor der...BGH13.02.2020
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I ZB 61/19 - Räumungstitel gegen Gesamtschuldner wirkt auch gegen jeden einzelnen Schuldner (hier: Mieter)Der Fall: ...die Einzelrichterin des LG Mainz u. a. mit...BGH30.04.2020
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2 K 9/20 - Zur Umsatzsteuerpflicht der Vermietung von Zimmern an Prostituierte in sog. SteigenLeitsatz: 1. Eine steuerfreie Vermietungsleistung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn bei der Nutzungsüberlassung von Zimmern in einer sog. Steige an Prostituierte zusätzliche für die Ausübung der Prostitution wesentliche Leistungen erbracht werden, wie das Vorhalten von sog. Wirtschaftern, die für einen reibungslosen Betrieb in der Steige sorgen und die Möglichkeit eröffnet wird, auf einer bestimmten Fläche im öffentlichen Raum, die informell der Steige „zugewiesen“ ist, exklusiv, d. h. unter Ausschluss „steigenfremder“ Prostituierter, Freier zu akquirieren. (Rn. 23, 25, 29)2. Gleiches gilt, wenn statt des Straßenraumes ein sog. Kober für die Akquisition genutzt werden kann. (Rn. 30)FG Hamburg17.05.2022