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Urteil Keine Gewährleistungsrechte ohne erneute Mängelanzeige, teilweise erfolgreiche Mängelbeseitigung, Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht
Schlagworte
Keine Gewährleistungsrechte ohne erneute Mängelanzeige, teilweise erfolgreiche Mängelbeseitigung, Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht
Leitsatz
Führt der Vermieter nach einer Mängelanzeige Beseitigungsmaßnahmen durch, die nur teilweise erfolgreich sind, ist der Mieter gehalten, den noch bestehenden Mangel erneut anzuzeigen. Anderenfalls entfallen sowohl ein Minderungsrecht als auch ein Zurückbehaltungsrecht.
(Leitsatz der Redaktion)
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