63 S 237/15 - Keine Gewährleistungsrechte ohne erneute Mängelanzeige, teilweise erfolgreiche Mängelbeseitigung, Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht
Leitsatz: Führt
der Vermieter nach einer Mängelanzeige Beseitigungsmaßnahmen durch, die nur
teilweise erfolgreich sind, ist der Mieter gehalten, den noch bestehenden
Mangel erneut anzuzeigen. Anderenfalls entfallen sowohl ein Minderungsrecht als
auch ein Zurückbehaltungsrecht.
(Leitsatz
der Redaktion)