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  1. XII ZR 4/20 - Anforderungen an die Schriftform bei Überlassung an einen Untermieter
    Leitsatz: ...1999 - XII ZR 313/98 - NJW 2000, 354 und vom...
    BGH
    04.11.2020
  2. XII ZR 18/00 - Vertragsstrafeversprechen in Gewerbemietvertrag; formfreie Zustimmung zu einem Vermieterwechsel; Schriftform; Pflicht zur Besitzeinräumung
    Leitsatz: 1. Die revisionsgerichtliche Prüfung der Wahrung der Schriftform einer bei den Akten befindlichen Urkunde beschränkt sich auf die getroffenen Feststellungen zu deren Beschaffenheit, wenn das Berufungsurteil nur auf den Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils verweist und dieser keine Bezugnahme auf die Urkunde enthält. 2. Zur Formfreiheit der Zustimmung des Mieters zu einem Vermieterwechsel, den der alte und der neue Vermieter in einem der Schriftform des § 566 BGB a.F. genügenden Nachtrag zu einem langfristigen Mietvertrag vereinbart haben. 3. Zum Fortbestand der Besitzeinräumungspflicht des Vermieters, der sich zur Herstellung des Mietobjekts verpflichtet hat, das Grundstück aber nachträglich an einen Dritten verkauft, der es bebaut und anderweitig vermietet. 4. Zur Angemessenheit einer in einem Gewerbemietvertrag über ein noch zu errichtendes Gebäude ohne zeitliche Begrenzung vereinbarten Vertragsstrafe für jeden Tag der Überschreitung des vereinbarten Mietbeginns.
    BGH
    12.03.2003
  3. XII ZR 249/04 - Zuordnungsverfahren; Mietvertrag; Aufwendungsersatzanspruch; Drittbeteiligter
    Leitsatz: Der Mieter eines Grundstücks, das einem bestimmten, am Zuordnungsverfahren nach dem Vermögenszuordnungsgesetz Beteiligten zugeordnet wurde, kann nicht geltend machen, daß ein anderer am Verfahren beteiligter Zuordnungsprätendent Eigentümer des Grundstücks sei.
    BGH
    21.02.2007
  4. XII ZR 110/09 - Abstehen vom Urkundenprozess
    Leitsatz: Auch nach der Neugestaltung des Berufungsverfahrens durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) vom 27. Juli 2001 ist das Abstehen im Urkundenprozess zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht es für sachdienlich erachtet.
    BGH
    13.04.2011
  5. XII ZR 210/09 - Rechtsnatur einer DDR-Garagengemeinschaft; Kündigung eines mit einer Außen-GbR abgeschlossenen Mietvertrages gegenüber einem Vertretungsberechtigten; gemeinschaftliche Vertretungsbefugnis; DDR-Nutzungsvertrag
    Leitsatz: a) Zur Rechtsnatur einer Garagengemeinschaft nach § 266 ZGB-DDR. b) Für die Kündigung eines mit einer Außen-GbR abgeschlossenen Mietvertrages genügt es, wenn sich aus der Kündigungserklärung entnehmen lässt, dass das Mietverhältnis mit der Gesellschaft gekündigt werden soll und die Kündigung einem vertretungsberechtigten Gesellschafter zugeht. c) Das gilt auch dann, wenn den Gesellschaftern die Vertretungsbefugnis gemeinschaftlich zusteht.
    BGH
    23.11.2011
  6. 67 S 298/21 - Kündigung wg. Einbehaltung von Miete nach Mietendeckel
    Leitsatz: 1. Für den Mieter nicht erkenn- oder beherrschbare Pflichtverstöße seines Erfüllungsgehilfen mindern das Gewicht der ihm zugerechneten und zum Gegenstand einer ordentlichen Kündigung erhobenen Pflichtverletzung deutlich (hier: Zurechnung des Verhaltens einer Betreuerin mit dem Aufgabenkreis „Wohnungsangelegenheiten“).2. Es geht kündigungsrechtlich zu Lasten des Vermieters, wenn er den Mieter ohne vorherige Zahlungsaufforderung durch den umgehenden Ausspruch einer Zahlungsverzugskündigung „ins Messer laufen lässt“, obwohl er erkennen musste, dass der Zahlungsrückstand nicht auf der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Mieters beruht, sondern auf einem geringfügigen Versehen oder sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Umständen.3. Der Verzug des Mieters mit im Vertrauen auf die Verfassungsgemäßheit des MietenWoG Bln einbehaltenen Mietanteilen ist abhängig von den sonstigen Umständen des Einzelfalls geeignet, die Kündigung des Mietverhältnisses zu rechtfertigen. Dabei kommt der Pflichtverletzung des Mieters das für eine ordentliche Kündigung erforderliche Gewicht aber jedenfalls so lange nicht zu, wie der Vermieter dem Mieter gegenüber nicht seine eigenen rechtlichen oder tatsächlichen Schlussfolgerungen aus der Entscheidung des BVerfG vom 25. März 2021 zur Verfassungswidrigkeit des MietenWoG Bln ausdrücklich oder zumindest konkludent - etwa durch den Ausspruch einer Zahlungsaufforderung oder Mahnung - kundgetan hat.
    LG Berlin
    08.02.2022
  7. VIII ZR 222/06 - Kein Aufwendungsersatz- oder Schadenersatzanspruch des Mieters bei eigenmächtiger Beseitigung eines Mangels der Wohnung; Verzug mit Mangelbeseitigung; umgehende Mangelbeseitigung zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache; Notmaßnahmen; Selbstbeseitigung von Mängeln
    Teaser: ...Kaufrecht (Urteil vom 23. Februar 2005 - VIII ZR...
    BGH
    16.01.2008
  8. IX ZR 37/04 - Haftung des Steuerberaters für Verzögerungsschaden bei Falschberatung
    Leitsatz: Der Steuerberater haftet auch für einen durch fehlerhafte Beratung schuldhaft verursachten Verzögerungsschaden des Mandanten, sofern die Vermeidung eines entsprechenden Nachteils zum Inhalt der übernommenen Vertragspflichten gehörte.
    BGH
    07.12.2006
  9. VIII ZR 86/13 - Abzug von Instandsetzungskosten bei Mieterhöhungen nach Modernisierung; zulässige Mieterhöhung unter Vorbehalt; Mieterhöhung nach Abschluss einzelner Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: ..., Urteil vom 3. März 2004 - VIII ZR 149/03...
    BGH
    17.12.2014
  10. V ZR 36/14 - Keine Verlegung des Zufahrtsweges wegen Beschwerlichkeit für Berechtigten
    Leitsatz: 1. Eine entsprechende Anwendung von § 1023 BGB auf den Dienstbarkeitsberechtigten scheidet aus, wenn die Ausübungsstelle rechtsgeschäftlich zum Inhalt der Dienstbarkeit gemacht worden ist. 2. Der Berechtigte kann deshalb nur ausnahmsweise nach Treu und Glauben eine Verlegung des durch beschränkte persönliche Dienstbarkeit gesicherten Zufahrtsweges verlangen. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    BGH
    12.12.2014