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Urteil Informationspflichten bereits innerhalb der Einladungsfrist zur Versammlung
Schlagworte
Informationspflichten bereits innerhalb der Einladungsfrist zur Versammlung
Leitsatz
Bei der Neubestellung eines Verwalters ist es regelmäßig geboten, den Wohnungseigentümern die Angebote der Bewerber oder jedenfalls deren Namen und die Eckdaten ihrer Angebote grundsätzlich innerhalb der Einladungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG zukommen zu lassen.
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