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Suchergebnis Urteilssuche (8 Urteile)

  1. V ZR 110/19 - Informationspflichten bereits innerhalb der Einladungsfrist zur Versammlung
    Leitsatz: Bei der Neubestellung eines Verwalters ist es regelmäßig geboten, den Wohnungseigentümern die Angebote der Bewerber oder jedenfalls deren Namen und die Eckdaten ihrer Angebote grundsätzlich innerhalb der Einladungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG zukommen zu lassen.
    BGH
    24.01.2020
  2. V ZR 201/20 - WEG-Verwalterwahl, Alternativangebote bei Verwalterbestellung
    Leitsatz: Beim Einbringen einer Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft geht der Verwaltervertrag im Wege der Rechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger (GmbH) über.(Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    02.07.2021
  3. V ZR 201/20 - Übergang von Organstellung und Verwaltervertrag bei Rechtsformwechsel
    Leitsatz: ...vom 21.2.2014 - V ZR 164/13, GE 2014, 808...
    BGH
    02.07.2021
  4. V ZR 248/96 - Behördliche Genehmigung als zugesicherte Eigenschaft
    Leitsatz: Versichert der Verkäufer eines Hausgrundstücks, "daß die aufstehenden Gebäude behördlicherseits genehmigt und abgenommen sind", so liegt darin die Zusicherung einer Eigenschaft, die den aktuellen Ausbauzustand betrifft.
    BGH
    31.10.1997
  5. V ZR 290/19 - Aufstellung der Jahresabrechnung als reines Zahlenwerk
    Urteil: ...vom 16. Februar 2018 - V ZR 89/17, GE 2018...
    BGH
    26.02.2021
  6. VIII ZR 67/09 - Vorformulierte Vertragsbedingungen, Verwendungsvorschlag, Formulartext
    Leitsatz: a) Ein Stellen von Vertragsbedingungen liegt nicht vor, wenn die Einbeziehung vorformulierter Vertragsbedingungen in einen Vertrag auf einer freien Entscheidung desjenigen beruht, der vom anderen Vertragsteil mit dem Verwendungsvorschlag konfrontiert wird. Dazu ist es erforderlich, dass er in der Auswahl der in Betracht kommenden Vertragstexte frei ist und insbesondere Gelegenheit erhält, alternativ eigene Textvorschläge mit der effektiven Möglichkeit ihrer Durchsetzung in die Verhandlungen einzubringen. b) Sind Vertragsbedingungen bei einvernehmlicher Verwendung eines bestimmten Formulartextes nicht im Sinne von § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB gestellt, finden die §§ 305 ff. BGB auf die Vertragsbeziehung keine Anwendung.
    BGH
    17.02.2010
  7. 67 S 11/21 - Eigenbedarfskündigung für „Au-pairs“
    Leitsatz: 1. Die Absicht des Vermieters, die vom Mieter innegehaltene Wohnung als Schlafstatt für zukünftig zu beschäftigende „Au-pairs“ zu nutzen, reicht nicht ohne Weiteres als berechtigtes Interesse zur Beendigung des Mietverhältnisses i.S.d. § 573 Abs. 1 BGB aus. 2. Begründet eine auf die zukünftige Unterbringung von „Au-pairs“ gestützte Kündigung ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 573 Abs. 1 BGB, ist das Mietverhältnis jedenfalls dann gemäß §§ 574, 574a BGB fortzusetzen, wenn sich der Mieter gemäß § 574 Abs. 2 BGB mit Erfolg auf den Härtegrund fehlenden Ersatzwohnraums berufen kann und die alternative Unterbringung künftiger „Au-pairs“ im Haushalt des Vermieters oder in sonstigen Räumen lediglich mit Komfortnachteilen oder einer nicht erheblich ins Gewicht fallenden wirtschaftlichen Mehrbelastung des Vermieters verbunden wäre. 3. Der Sachvortrag des Mieters, für ihn sei die erfolgreiche Anmietung von Ersatzwohnraum in seiner Gemeinde aufgrund seiner stark beschränkten wirtschaftlichen Möglichkeiten ausgeschlossen, ist zur Darlegung der Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 BGB hinreichend substantiiert. Das gilt erst recht, wenn der Mieter sein Vorbringen zusätzlich auf die Lage der Mietsache in einer Gemeinde stützt, in der die Wohnraumversorgung ausweislich einer - auf § 556d Abs. 2 BGB beruhenden - Rechtsverordnung besonders gefährdet ist. Bestreitet der Vermieter das derart substantiierte Vorbringen des Mieters, hat das Gericht Beweis - in der Regel durch Einholung eines Sachverständigengutachtens - zu erheben.
    LG Berlin
    23.03.2021
  8. BVerwG 8 C 26.20 - Anzeigepflicht nach § 32 Abs. 1 MessEG bei Identität von Verwender und Messwerterfasser oder „Messdienstleister“
    Leitsatz: 1. Das Betreiben eines Messgeräts im Sinne des § 3 Nr. 22 MessEG setzt neben einer gewissen Stetigkeit die Funktionsherrschaft über das Messgerät voraus. Darunter ist die tatsächliche und rechtliche Kontrolle über die Gesamtheit der für die ordnungsgemäße Messtätigkeit erforderlichen Funktionen des Geräts zu verstehen. 2. Die rechtliche Kontrolle über die Gerätefunktionen kann auf dinglichen oder vertraglichen Rechten beruhen. Sie steht dem Vermieter des Messgeräts zu, wenn dieser sich vertraglich ausschließliche oder den Befugnissen anderer vorgehende wesentliche Kontroll- und Zugriffsrechte vorbehalten hat. 3. Zur tatsächlichen Kontrolle genügt die Möglichkeit, die Zugriffsbefugnis auf vertraglicher Grundlage auszuüben.
    BVerwG
    11.12.2020