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Urteil Unzulässige Zusammenfassung verschiedener Kostenarten in der Betriebskos-tenabrechnung


Schlagworte

Unzulässige Zusammenfassung verschiedener Kostenarten in der Betriebskos-tenabrechnung

Leitsatz

Die Zusammenfassung von verschiedenen Kostenarten in der Betriebskostenabrechnung ist nur ausnahmsweise zulässig, sodass im Regelfall die Abrechnung formell unwirksam ist (hier: Gartenpflege/Hausmeister).

(Leitsatz der Redaktion)

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