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Urteil Hilfsweise fristgemäße Kündigung bei Zahlungsverzug und Ausgleich in der Schonfrist
Schlagworte
Hilfsweise fristgemäße Kündigung bei Zahlungsverzug und Ausgleich in der Schonfrist
Leitsatz
Es wird daran festgehalten, dass bei Zahlungsverzug eine Zahlung innerhalb der Schonfrist die Wirkung einer hilfsweise erklärten fristgemäßen Kündigung nicht beseitigt. (Leitsatz der Redaktion)
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